Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg, um Konflikte zu lösen. Als neutrale Drittpersonen unterstützen Mediatoren/Mediatorinnen die (Ex-)Lebens- oder Ehepartner dabei, Auseinandersetzungen einvernehmlich zu lösen. Mediatoren fällen dabei keine Entscheide, sondern vermitteln zwischen den Parteien. Sie begleiten unparteiisch und professionell durch das Mediationsverfahren. Ziel einer Mediation ist, dass die Parteien am Ende eine tragfähige, (rechts-)verbindliche Vereinbarung erarbeiten, die für beide Seiten stimmt. Die Mediatorinnen und Mediatoren der scheidungsagentur.ch unterstützen Sie gerne in diesem Prozess.
Grundsätzlich kann Mediation in allen Konfliktsituationen eingesetzt werden, in denen beide Parteien eine einvernehmliche Lösung anstreben. Mediation macht vor, während und auch nach einer Trennung/Scheidung Sinn. Hilfreich ist eine Mediation auch bei Unverheirateten, weil das Gesetz bei Trennungen im Konkubinat nur wenig regelt.
Die Mediation kann unter Umständen den Weg zum Anwalt ersparen. Oftmals macht aber insbesondere die Kombination von Mediation und anwaltliche Beratung Sinn, so beispielsweise für die Schlussprüfung einer rechtsverbindlichen Vereinbarung. Die Mediation kann daher mit allen juristischen Dienstleistungen der scheidungsagentur.ch (bspw. Scheidungskonvention, Auflösung eingetragene Partnerschaft usw.) kombiniert werden. Entscheidend darüber, ob und wie Sie Mediation mit rechtsanwaltlicher Beratung ergänzen, ist was Sie miteinander vereinbaren wollen. Wir beraten Sie gerne darüber, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Typischer Ablauf einer Mediation
Die Dauer hängt einerseits von der Komplexität des Falles und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab. In einigen Fällen sind ein bis zwei Termine ausreichend, gemäss dem Schweizerischen Dachverband für Mediation liegt der Durchschnitt jedoch eher bei fünf bis sieben Stunden.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Mediation. Informieren Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob Mediation in Ihrem Fall gedeckt ist.
Seit 2017 haben auch Schweizer Gerichte die Mediation als Konfliktlösungsweg gestärkt und die Möglichkeiten der unentgeltlichen Mediation weiter ausgebaut. Empfiehlt Ihnen das Gericht bei Konflikten bezüglich Ihrer gemeinsamen Kinder eine Mediation, haben Sie das Anrecht auf Kostenübernahme durch den Staat, wenn Sie sich keine Mediation leisten können.
Mit unserem Paket "Mediation" bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Durchführung einer Mediation, zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.
Wir sind unter der Telefonnummer +41 44 558 93 63 und via Mail an info@scheidungsagentur.ch für Sie da!