Einvernehmliche Trennung - scheidungsagentur.ch

Trennung

Die Trennung - ein Überblick über die wichtigsten Fragen

Eine Ehe lässt sich nicht innerhalb weniger Tage scheiden. Für viele Paare ist eine gewisse Zeit des Getrenntlebens zudem wichtig, um sich darüber klar zu werden, ob ihre Beziehung endgültig keine Chance mehr hat. Der normale Weg zur Scheidung führt daher in einem ersten Schritt fast immer über eine gewisse Zeit der Trennung.

Oftmals ist die Trennung der einschneidendere Schritt als die Scheidung, weil die grössten Veränderungen im Alltag mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts geschehen. Und: Bereits die Trennung hat erhebliche rechtliche Auswirkungen. Wie lange die Trennungszeit dauert, ist Ihnen überlassen. Es gibt diesbezüglich keine gesetzlichen Vorgaben. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, die Trennungszeit zu verlängern: Wenn man beispielsweise mindestens ein gemeinsames Kind hat und neun Jahre verheiratet war, macht es Sinn, sich erst im zehnten Jahr scheiden zu lassen. Denn nur dann erhält man, wenn der andere später einmal sterben sollte, eine Witwenrente. Diese wird, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, auch an Geschiedene ausbezahlt. Bei einigen Paaren dauert die Trennungszeit sogar Jahre, weil für Sie beispielsweise aus religiösen Gründen keine Scheidung in Frage kommt oder sie sich gegenseitig trotz Trennung einmal beerben möchten.

Wie lange die Trennungszeit auch dauert: Wenn Sie gemeinsame Kinder, Wohneigentum, sonstige komplizierte Vermögensstrukturen haben oder Konflikte bestehen, ist es ist wichtig, dass die Phase, in der Sie getrennt leben, regeln. Damit sichern Sie sich rechtlich ab.

Möglichkeiten zur Regelung der Trennung:

Ablauf einer Trennung

Ablauf einer Trennung
   

Einvernehmliche Trennung mit gerichtlicher Genehmigung

Die Details einer Trennung werden in einer sogenannten Trennungskonvention festgehalten. Dieser Vertrag ist in der Regle nur bis zur rechtskräftigen Scheidung gültig. Bei der Scheidung wird die Trennungskonvention entweder durch ein gerichtliches Urteil oder durch eine gerichtlich genehmigte Scheidungskonvention ersetzt.

In einer Trennungskonvention werden beispielsweise folgende Fragen geregelt:

  • Unterhalt für Ehepartnerin/Ehepartner
  • Unterhalt für Kinder
  • Wohnort / Betreuungszeiten der Kinder
  • Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung/dem gemeinsamen Haus
  • Wer übernimmt welche Möbel, Auto usw.
  • etc.

Eheleute können eine Trennungskonvention, wenn sie sich in allen Punkten einig sind, theoretisch selbst ausarbeiten. Um eine Trennung für beide Seiten fair zu gestalten, braucht es aber meist juristisches Fachwissen - vor allem wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Wichtig zu wissen ist zudem, dass die Vereinbarungen, die Sie in der Trennungskonvention festhalten, Einfluss auf die Scheidung haben können.

  • Berechnen Sie beispielsweise den Unterhalt falsch oder verzichten ganz darauf, obwohl Sie Anspruch hätten, nimmt das Scheidungsgericht später unter Umständen an, dass sie auf das Geld nicht angewiesen sind. Eine Korrektur ist in einem solchen Fall schwierig.
  • Gibt es in der Trennungszeit plötzlich Streit, können Sie ohne eine juristisch sauber ausgearbeitete und vom Gericht genehmigte Vereinbarung beispielsweise nur via Gerichtsverfahren fordern, dass Sie Ihre Kinder häufiger sehen.
  • Dasselbe gilt beim Unterhalt. Bei einer privaten Trennungskonvention kann der Ehepartner Abmachungen einseitig künden.
  • Wenn Sie im Zeitpunkt der Trennung pensioniert sind, erhalten Sie beide ohne gerichtlich genehmigte Konvention zusammen höchstens 150% einer AHV-Maximalrente. Mit einer gerichtlich genehmigten Konvention erhalten Sie beide eine Einzelrente, also mehr Geld.
  • Auch Sozialhilfe und Unterhaltsbevorschussung erhalten Sie nur mit einer gerichtlich genehmigten Konvention.

Es ist deshalb sinnvoll, auch wenn sich die Eheleute in den meisten Punkten einig sind, die Trennungskonvention von einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ausarbeiten und vom Gericht genehmigen zu lassen. Die gerichtliche Genehmigung ist in der Regel hier eine Formsache und wird relativ rasch abgewickelt.

unentgeltliche Rechtspflege

Mit dem Paket „Trennungskonvention“ erstellen unsere Rechtsanwälte eine auf Sie persönlich zugeschnittene, faire Konvention. Die Trennungskonvention wird beim zuständigen Gericht zur Genehmigung eingereicht. So ist bis zu einer allfälligen Scheidung alles klar geregelt

Eheschutzverfahren

Wenn sich der Partner/ die Partnerin nicht scheiden lassen will, kann die andere Seite erst nach einer zweijährigen Trennungsfrist eine Scheidungsklage einreichen. Eine Trennung ist aber immer möglich. Will sich einer der beiden nicht trennen bzw. scheiden lassen oder ist das Paar sehr stark zerstritten, kann die Trennungszeit übers Gericht geregelt werden. Dieser Weg heisst „Eheschutzverfahren“. Es geht dabei nicht (wie der Name vermuten lassen würde) darum, die Ehe zu schützen, sondern um die Regelung des Getrenntlebens durch das Gericht. Jene Seite, die sich trennen will, kann beim Gericht ein Gesuch um Eheschutz und die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts einreichen. Das Eheschutzgericht entscheidet somit über Unterhalt, die Zuteilung der Wohnung, den Wohnsitz der Kinder, die Betreuungszeiten durch die Eltern usw. Der vom Gericht erarbeitete Vertrag, der das Getrenntleben regelt, heisst Eheschutzkonvention. Er gilt bis zur Scheidung. Das Verfahren ist einfach und in der Regel innerhalb von ein bis drei Monaten abgewickelt.

Gemeinsamer oder eigener Anwalt?

Eheleute können ihre Trennungskonvention von einem gemeinsamen Anwalt ausarbeiten lassen. Jede Seite kann aber auch einen eigenen Anwalt beauftragen. In diesem Fall erarbeitet eine Seite einen ersten Vorschlag. Gemeinsam wird dann versucht eine Lösung zu finden, die für beide Seiten stimmt.

unentgeltliche Rechtspflege

Mit dem Paket „Beratung allgemein“ erhalten Sie eine persönliche Beratung (60 Minuten) durch unsere Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen im Hinblick auf die möglichen Folgen der bevorstehenden Trennung/Scheidung.

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